Antidiskriminierung als staatliche Verantwortung
Mit dem Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) hat Rheinland-Pfalz einen wichtigen Schritt im landesrechtlichen Diskriminierungsschutz getan. Das Gesetz ist am 19. Februar 2026 in Kraft getreten. Rheinland-Pfalz schafft als erstes Flächen-Bundesland einen eigenständigen rechtlichen Rahmen für den Schutz vor Diskriminierung bei bestimmten Formen staatlichen Verwaltungshandelns. Aus Sicht des landesweiten Netzwerks QueerNet Rheinland-Pfalz ist…
