Statement zur päpstlichen Segnungs-Erlaubnis

Die päpstliche Erlaubnis zur Segnung für queere und wiederverheiratete Personen ist ein Wendepunkt in der pastoralen Praxis und ein Erfolg der jahrelangen Bemühungen vieler Gläubiger, innerhalb ihrer Kirche eine Anerkennung ohne Vorbehalt zu erreichen.

Insofern war das Segnungsverbot von 2021 ein großer Rückschlag für die Reformbemühungen. „Out in Church“, aber auch die Beschlüsse des Synodalen Wegs in Deutschland sowie Mut und der Wunsch nach spiritueller Anerkennung und Zugehörigkeit queerer und wiederverheirateter Paare haben viele Priester ungeachtet der „Vorgaben aus Rom“ bewogen, ein wertschätzendes und akzeptierendes Menschen- und Gottesverständnis zu leben.

Für alle, die sich viele Jahre darum bemüht haben, ist das ein großer Erfolg – vor allem, wenn dies im Licht der katholischen Weltkirche gesehen wird. Gerade in Gesellschaften, die noch stärker als westeuropäische Gesellschaften von homo- und transfeindlichen Einstellungen geprägt sind, was bis zu langjährigen Haftstrafen führen kann, ist dies ein beachtlicher Schritt zur Anerkennung.

Zugleich aber hat sich an der grundsätzlichen „Lehrmeinung“ einer heteronormativen Ausrichtung von Ehe und Familie nichts geändert. Sie wird im offiziellen Schreiben deutlich benannt und hat zur Konsequenz, dass die Segnungen nicht im Gottesdienst erfolgen dürfen, sondern nur außerhalb. Ein bisschen erinnert das an die Zeit, als Lebenspartnerschaften nicht im Standesamt geschlossen wurden, sondern einzelne Städte und Gemeinden das Straßenverkehrsamt für den richtigen Ort hielten. Ein würdeloses Verfahren.

Die päpstliche Erlaubnis markiert sicher nicht den Endpunkt (auch der theologischen) Diskussion. Sie ist intensiver denn je, denn queere Gläubige und Wiederverheiratete stehen weiterhin vor der Herausforderung, ihre spirituelle Sehnsucht mit einer Institution zu vereinen, die ihren legitimen Wunsch nach Anerkennung in der „Lehrmeinung“ unterbindet. Zugleich kann die gelebte Praxis sicherlich einen weiteren Öffnungsprozess anstoßen.

Dieser ist dringend nötig, denn die jahrzehntelange Abwertung und Zurücksetzung bis hin zu Kündigungen von queeren Beschäftigten muss vor Ort aufgearbeitet werden. Hierzu bedarf es in jedem Bistum einer unabhängigen Forschung. Sie ist Grundlage auch für ein Schuldbekenntnis und Wiedergutmachung.

 

Foto: meypakk / Pixabay

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