Bei der Veranstaltung des Queeren Forums Mainz an der Stele zum Gedenken an die verfolgten queeren Menschen in NS-Diktatur und Nachkriegszeit auf dem Mainzer Ernst-Ludwig-Platz stand am 27.01.2026 das Gedenken an die Opfer der Pathologisierung queerer Menschen im Fokus. Es sprachen Nicole Steingaß (Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz), Nino Haase (Oberbürgermeister der Stadt Mainz), Sabine Maur (Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz) sowie Vertreter*innen von dgti, QueerNet RLP, Queersensibler Pastoral im Bistum Mainz und Schwuguntia.
Wir dokumentieren die Rede von Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (hier als PDF):
Die Verfolgung und Vernichtung queeren Lebens in der Zeit des Nationalsozialismus war nicht nur eine Folge der Gewalt durch den Staat. Die Legitimation dieser staatlichen Repression erfolgte durch alle gesellschaftlichen Gruppen. Eine besondere Rolle spielten dabei Medizin und Psychologie: Sie pathologisierten queere Menschen, erklärten sie für krank, „abartig“, gefährlich. Und führten in der Folge „Behandlungen“ durch, die in Auslöschung oder Unsichtbarmachung queeren Lebens endeten. Das alles endete nicht mit dem Kriegsende 1945, sondern wirkte weit darüber hinaus bis in unsere Gegenwart.
Heinrich Himmler, der Reichsführer SS, Chef der deutschen Polizei und Hauptorganisator des Holocausts, erklärte Anfang 1937 „die Homosexuellenbekämpfung zur vordringlichen polizeilichen Aufgabe“ (1). Er bezeichnete Homosexualität als „Seuche“ und als „psychische Krankheit“. Er befürchtete einerseits einen Rückgang der Geburtenzahlen. Die andere „Gefahr“ war aber die „Ansteckung“ anderer Männer, die daraus folgende „seuchenhafte“ Verbreitung und die Zerstörung des für die NS-Ideologie so zentralen „Männerstaats“ (2).
Es war also aus Sicht der Nazis klar, dass neben staatlicher Repression auch medizinische „Maßnahmen“ erforderlich waren. NS-Staat und Medizin arbeiteten in der Folge Hand in Hand. Egal, ob Erbbiologie, Endokrinologie oder Psychiatrie: die Existenz von queeren Menschen sollte verhindert werden, und dieses Ziel sollte wissenschaftlich legitimiert werden (3).
Ärzte und Psychologen ordneten queere Menschen also in Krankheitskategorien ein. Diese Diagnosen waren nicht neutral: Sie rechtfertigten Zwangsmaßnahmen, Haft, „Behandlungen“ und letztlich Gewalt.
Dies war natürlich auch so möglich, weil einerseits die seit vielen Jahren bestehenden inhaltlichen Positionen in Medizin und Psychologie queerfeindlich und damit exakt „anschlussfähig“ waren. Andererseits waren die ärztlichen und psychologischen Institutionen längst gleichgeschaltet bzw. waren mit wehenden Fahnen direkt zum Nationalsozialismus übergelaufen. Ihre jüdischen Mitglieder waren schon 1933 entlassen worden bzw. verloren ihre Kassenzulassung, 1938 wurde ihnen die Approbation entzogen, in den Folgejahren wurden sie verfolgt und ermordet.
So hatte auch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) schon 1933 vorgeschlagen, alle jüdischen Mitglieder nicht mehr zu den DGPs-Kongressen einzuladen. Alle jüdischen Vorstandsmitglieder waren daraufhin zurückgetreten. Der Vorstand bestand dann nur noch aus deutschnationalen Professoren, die auch NSDAP-Mitglieder waren. In der Satzung wurde das „Führerprinzip“ und ein „Arier-Paragraph“ verankert. „Man kann in diesem Zusammenhang mit Fug und Recht von vorauseilendem Gehorsam der DGPs-Vorstände ab Frühjahr 1933 reden.“ (4)
1936 wurde das „Deutsche Institut für psychologische Forschung und Psychotherapie“ gegründet (5). Hier sollte „an Stelle der offiziell geächteten Lehren Freuds und Adlers eine „Neue deutsche Seelenheilkunde“ entwickelt werden. Es ging um die Idee einer „arischen Psychotherapie“. Es wurde durch einen Neffen von Göring geleitet, einem Psychiater, der auch Mitglied der SS war, und hieß entsprechend „Göring-Institut“. Geforscht wurde u.a. über die Behandlung von Kriegsneurosen sowie zur „Behandlung“ von Homosexualität. Der zuständige Arzt im Forschungsschwerpunkt Homosexualität Johannes Schultz schrieb 1935: Homosexualität sei pathologisch, sei eine „Entwicklungsstörung der Liebesfähigkeit“, es liege eine „schwere Schockierung in frühester Kindheit durch die Mutter“ zugrunde (6) usw. Psychotherapie sei deshalb auf jeden Fall indiziert – um die Homosexualität „wegzutherapieren“.
In der NS-Zeit galt Queerness als „degenerativ“, „widernatürlich“ und als Bedrohung für die sogenannte Volksgemeinschaft. Besonders drastisch zeigte sich dies auch in Kastrationen und medizinischen Experimenten. Sie folgten einer klaren Logik: Queeres Begehren sollte ausgelöscht, normiert oder gebrochen werden. Der Körper selbst wurde zum Objekt staatlicher und medizinischer Kontrolle.
1935 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ergänzt: Der dem Paragraph 14 eingefügte Absatz 2 erlaubte nun auch die „kriminalpolitisch indizierte Kastration“ von nach Paragraph 175 verurteilten Männer. Voraussetzung war u.a. ein amtsärztliches Gutachten durch die Ärzte der Gesundheitsämter, ob denn eine solche „kriminaltherapeutische Maßnahme“ indiziert sei (7). Es war klar, dass es um Bestrafung ging, nicht um eine „Heilung“. Damit hatte das Vorgehen mit ärztlichen Aufgaben eigentlich nichts zu tun: „Amtsärzte in Gesundheitsämtern passten sich bereitwillig den bevölkerungspolitischen Zielstellungen des NS-Regimes an.“ (8) Und: „Ärzte haben an der Ausbildung von Denkmustern und an ihrer Umsetzung in Handlungsstrategien mitgewirkt, die das radikalisierte Vorgehen des Regimes scheinbar wissenschaftlich legitimierten. (…) Sie fühlten sich nicht schuldig.“ (9)
Gerhard S. (10) wird mit 20 Jahren von der Kriminalpolizei in Berlin verhaftet und wird zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt wegen des §175. 1944 wird er in das KZ Buchenwald überstellt. Dort arbeitet er unter unmenschlichen Bedingungen im Steinbruch. Er wird gezwungen, an den pseudomedizischen Experimenten des KZ-Arztes Carl Vaernet (11) und seiner Kollegen teilzunehmen: Er pflanzt homosexuellen Männern eine „Hormondrüse“ ein, um sie von ihrer Homosexualität „zu heilen“. Reichsführer-SS Heinrich Himmler hat diese Pseudoexperimente genehmigt. 17 Männer wurden operiert, zwei sind danach verstorben aufgrund von Infektionen. Dieser Arzt flüchtete nach dem Krieg nach Argentinien, wo er weiter forschte an seinen „Methoden“ zur Eliminierung der Homosexualität; er starb 1965. Er war den alliierten Behörden bekannt, wurde aber nie für seine Verbrechen belangt; vermutlich deshalb, weil damals das politische und medizinische Establishment seine „Forschung“ zur „Heilung“ der Homosexualität als legitim betrachtet wurde, wie Peter Tatchell vermutet (12).
Man muss aber gar nicht ins Ausland schauen, die medizinischen „Karrieren“ setzten sich auch in Deutschland problemlos fort. Beispiel: Hans Bürger-Prinz (13), Psychiater, Chef der Psychiatrie in Hamburg von 1937 bis 1971 (!). 1950 wurde er erster Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung. Ihm wurde „vorauseilender Gehorsam gegenüber der NS-Ideologie“ bescheinigt. Homosexualität sei eine persönliche Entscheidung und eine Frage der Willensbildung; deshalb sei laut Bürger-Prinz eine „pädagogische Führung“ wesentlich, nämlich durch das Gefängnis. Chefärzte wie Bürger-Prinz waren bis in die 70er Jahre in der Krankenbehandlung tätig und haben Generationen von Ärzt*innen in Deutschland ausgebildet.
Viele Mediziner und Psychologen, die bereits im NS-System tätig gewesen waren, setzten also ihre Karrieren nahezu ungebrochen fort. Ihre Theorien, Diagnosen und Behandlungsmethoden wurden kaum hinterfragt. Die Pathologisierung queerer Menschen setzte sich fort – nun im Namen einer demokratischen Ordnung, aber mit ähnlichen Denkmustern. Queere Menschen galten weiterhin als krank, behandlungsbedürftig und/oder kriminell.
Homosexualität galt im Diagnosesystem ICD bis 1991 als psychische Störung. Trans ist immer noch als psychische Störung „F64“ im IDC-10 verankert, das immer noch gültig ist im deutschen Gesundheitswesen, obwohl es das diskriminierungsfreiere ICD-11 schon seit 2022 gibt.
Konversionsmaßnahmen wurden bis Anfang der 70er Jahre noch offiziell durchgeführt: z.B. in Form von Lobotomien (14), also der mechanischen Zerstörung des Stirnhirns; in Form von Elektroschocktherapien (15) an den Genitalien; in Form von vermeintlich „sanfteren“ psychotherapeutischen Manipulationen. Medizin, Psychologie und Psychotherapie waren für viele nicht Orte der Hilfe, sondern der Angst und Unterdrückung. Die Botschaft war klar: Nicht die Diskriminierung war das Problem, sondern die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität der Betroffenen selbst. Auch heute noch finden sich transfeindliche „Vorschläge“ in der Medizin und Psychologie, die geschlechtliche Identität zu ändern oder zu unterdrücken (16).
Die Pathologisierung von trans findet sich nach wie vor in einigen psychotherapeutischen Diskursen. Und mindestens bis in die 2010er Jahre wurden keine queeren Menschen zur psychoanalytischen Ausbildung zugelassen an manchen Instituten (17).
Trans Menschen mussten sich im Rahmen des Transsexuellengesetzes von Ärzt*innen und Psycholog*innen zwangsbegutachten lassen. Das ist nun endlich abgeschafft. Aber immer noch schreiben die Krankenkassen zwingend eine Psychotherapie vor, um geschlechtsangleichende Maßnahmen zu erhalten (18). Dies, obwohl in den einschlägigen wissenschaftlichen Leitlinien eine verpflichtende Psychotherapie als unethisch bezeichnet und entsprechend abgelehnt wird (19).
In Deutschland gibt es sicher große (wenn auch sehr späte) Fortschritte im Gesundheitswesen, was die Entpathologisierung, Antdiskriminierung und die Verbesserung der queersensiblen Versorgung angeht. Aber wir sehen mit größter Sorge inbesondere in den USA massive Eingriffe in die Gesundheitsversorgung von trans Menschen durch die Politik, z.B. in Form des Verbots oder der massiven Restriktion von geschlechtsangleichenden Maßnahmen für minderjährige trans Menschen. Wir sehen auch in Deutschland massive Desinformationen in den Sozialen Medien, wir sehen die Bedrohung und Einschüchterung von Behandler*innen, wir sehen gezielte Desinformation und Manipulation Richtung ärztlicher Verbände und Institutionen. Diese Bedrohungen gehen Hand in Hand mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Nationalismus, Chauvinismus und Rechtsextremismus.
Die Geschichte zeigt uns, wie gefährlich es ist, wenn Wissenschaft politisch missbraucht wird, sich nicht kritisch hinterfragt und wenn medizinische Autorität über Menschen gestellt wird. Sie zeigt auch, dass Verfolgung und Gewalt nicht immer laut und offen geschieht – manchmal geschieht sie leise, in Gutachten, Diagnosen und Behandlungsplänen.
Heute wissen wir: Queere Identitäten sind keine Krankheiten. Doch dieses Wissen ist das Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe gegen genau jene medizinischen und psychologischen Narrative, die so lange Schaden angerichtet haben. Erinnerung bedeutet deshalb nicht nur, der Opfer zu gedenken, sondern auch, die Rolle der Institutionen kritisch zu benennen, die dieses Leid mitverursacht haben.
Die Auseinandersetzung mit der Pathologisierung queerer Menschen in der NS-Zeit und darüber hinaus ist daher kein Blick in eine abgeschlossene Vergangenheit. Sie ist eine Mahnung, Wissenschaft, Medizin, Psychologie und Psychotherapie immer wieder an ihre Verantwortung gegenüber der Menschenwürde zu erinnern. Und für diese Menschenwürde menschlich, fachlich und politisch zu kämpfen.
(1) Von Rönn, P. (2002). Das Homosexualitätskonzept des Psychiaters Hans Bürger-Prinz im Rahmen der NS-Verfolgungspolitik, S. 241. In B. Jellonek & R. Lautmann, Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle, Paderborn: Schöningh.
(2) ebd., S. 240
(3) Dupont, M. (2002). Biologische und psychologische Konzepte im „Dritten Reich“ zur Homosexualität, S. 205. In B. Jellonek & R. Lautmann, Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle, Paderborn: Schöningh
(4) Schneider, W. (2024). Die Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Psychologie von der Kaiserzeit bis zur Jahrtausendwende. Psychologische Rundschau, 75 (2), 82–93.
(5) Wieser, M. (2024). „Deutsche Seelenheilkunde“ und die Erfindung des „behandelnden Psychologen“. Zum Verhältnis von Psychologie und Psychotherapie im Nationalsozialismus. Psychologische Rundschau, 72 (3).
(6) Dupont, M. (2002). Biologische und psychologische Konzepte im „Dritten Reich“ zur Homosexualität, S. 204. In B. Jellonek & R. Lautmann, Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle, Paderborn: Schöningh.
(7) Grau, G. (2002). Mediziner als Vollstrecker, S. 210. In B. Jellonek & R. Lautmann, Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle, Paderborn: Schöningh.
(8) ebd. S. 217
(9) ebd. S. 230
(10) Quelle: https://www.stiftung-gedenkstaetten.de/themen/online-ausstellungen/rosa-winkel/zwangsarbeit-menschenversuche-selbstbehauptung/gerhard-s
(11) Quelle: https://www.stiftung-gedenkstaetten.de/themen/online-ausstellungen/rosa-winkel/zwangsarbeit-menschenversuche-selbstbehauptung
(12) Quelle: https://petertatchellfoundation.org/the-nazi-doctor-who-escaped-justice/
(13) Dupont, M. (2002). Biologische und psychologische Konzepte im „Dritten Reich“ zur Homosexualität. In B. Jellonek & R. Lautmann, Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle, Paderborn: Schöningh.
(14) Quelle: https://americanhistory.si.edu/explore/stories/history-getting-gay-out
(15) Quelle: https://www.huffpost.com/entry/shock-the-gay-away-secrets-of-early-gay-aversion-therapy-revealed_b_3497435
(16) Quelle: https://www.liebesleben.de/fachkraefte/studien-standard-qualitaetssicherung/konversionsbehandlungen-kontexte-praktiken-biografien/
(17) Braun, J. (2016). «Solche wie Sie wollen wir hier nicht» Homosexuelle in der psychoanalytischen Ausbildung – Rückblick einer Berliner Psychoanalytikerin. Journal für Psychoanalyse, 57, 2016, 48–65.
(18) https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf
(19) Quellen: https://register.awmf.org/assets/guidelines/028-014l_S2k_Geschlechtsinkongruenz-Geschlechtsdysphorie-Kinder-Jugendliche_2025-06.pdf und https://register.awmf.org/assets/guidelines/138-001l_S3_Geschlechtsdysphorie-Diagnostik-Beratung-Behandlung_2014-07-abgelaufen.pdf
