Nach über 60 Jahren – der rheinland-pfälzische Landtag entschuldigt sich bei den nach §§ 175 und 175 a Verurteilten.
Hierzu erklärt Joachim Schulte, Sprecher von QueerNet Rheinland-Pfalz, dem Netzwerk schwul-lesbischer und queerer Initiativen und Vereine in Rheinland-Pfalz
„Der 13.12.2012 bleibt den Schwulen, Lesben und Transidenten in Rheinland-Pfalz in Erinnerung als Tag der Wiederherstellung Ihrer Würde und erster Schritt der Wiedergutmachung erlittenen Unrechts.
Es gab zwischen 1945 und 1969 ca. 100.000 Strafverfahren nach §§175 und 175a in der Bundesrepublik und ca. 50.000 Verurteilungen. Für die Verurteilten bedeutete dies gesellschaftliche Ausgrenzung, oft den Verlust der wirtschaftlichen Existenz, etliche sahen im Selbstmord den einzigen Ausweg.
Daher begrüßt QueerNet Rheinland-Pfalz den Beschluss des Landtages.
Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der rheinland-pfälzische Landtag
- ‚bedauert, dass §§175 und 175a in ihrer nationalsozialistischen Fassung bis 1969 … in Kraft geblieben ist und einvernehmliche homosexuelle Handlungen anders als heterosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt waren
- sich entschuldigt für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Bürger wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen in Rheinland-Pfalz. Die betroffenen Bürger wurden hierdurch in ihrer Menschenwürde, in ihren Menschenrechten und in ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz empfindlich beeinträchtigt
- sich für Maßnahmen ausgesprochen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die in beiden deutschen Staaten nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten. (Einrichtung eines Fonds)
- alle Initiativen begrüßt, die die historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen und des späteren Umgangs mit den Opfern der Strafverfolgung zum Gegenstand haben.´
Wir hoffen, dass die Landesregierung den Beschluss des Landtages baldmöglich umsetzt.“
Joachim Schulte
Sprecher QueerNet Rheinland-Pfalz
Mainz, den 13.12.2012