QueerNet RLP bedauert den Rücktritt der Präsidentin der Landespsychotherapeut*innenkammer RLP und Vize-Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur zutiefst. Dieser Schritt ist letztendlich der traurige Ausgang einer langjährigen transfeindlichen Hetzkampagne, die nun ihren vorläufigen negativen Höhepunkt erreicht hat.

Was war passiert?

Bereits im September letzten Jahres hielt Sabine Maur ein Webinar für Psychotherapeut*innen zur leitliniengerechten Behandlung von trans* Personen. Im Vorfeld wurde ein klares Verbot der Aufzeichnung der Veranstaltung ausgesprochen, um einen geschützten und vertrauensvollen Raum für die Teilnehmenden zu gewährleisten.

Dennoch wurde die Veranstaltung gefilmt und ein 60-sekündiger Ausschnitt anonym im Internet in feindseliger Absicht veröffentlicht. Die bundesweit bekannte Akteurin Rona Duwe, die auch Mitverfasserin der durch die Bundesregierung als jugendgefährdend indizierten Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult — Elternratgeber“ ist, verbreitete diesen Videoausschnitt mit entsprechend transfeindlichen Aussagen weiter.

Der gezeigte Moment stellt allerdings keinen Skandal dar, wie es auf X vielfach geframed wurde, sondern zeigt eine fachliche Auseinandersetzung durch Sabine Maur mit einem ethischen Konflikt in der Behandlung non-binärer Personen – mit dem klaren Fokus auf das Wohl der Patient*innen.

Verantwortung und Dynamiken

Die Weiterverbreitung eines solchen unrechtmäßig aufgenommenen Videos (auch Doxxing genannt) stellt für QueerNet RLP keine Nebensächlichkeit dar. Sie ist eine bewusste Handlung, die öffentliche Dynamiken auslösen soll mit dem Ziel, Personen zu schaden.

Im anschließenden Gerichtsverfahren zur Unterlassung der Verbreitung des Videos wurde entschieden, dass Sabine Maur sich nicht auf ihre Persönlichkeitsrechte berufen kann und das Video weiterverbreitet werden darf. Gleichzeitig steht jedoch weiterhin die Frage im Raum, inwieweit die Verbreitung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes strafrechtlich relevant ist, welches das Gericht nicht prüfte.

Um dieses Gerichtsverfahren finanzieren zu können und die Verbreitung zu stützen, rief Rona Duwe im Vorfeld über Frauenheldinnen e.V. zu Spenden auf.

Kein Einzelfall, sondern ein Muster

Frauenheldinnen e.V. bezeichnet sich selbst als feministisch handelnden, gemeinnützigen Verein. Gleichzeitig richtet sich das öffentliche Handeln des Vereins wiederholt gegen trans* Personen und ihre Unterstützer*innen. Dieses Spannungsverhältnis zeigt ein Verständnis von Feminismus, das ausgrenzt und Hass schürt. Ob Frauenheldinnen e.V. die Frage „Qui bono“ für sich reflektiert? In der Beobachtung landet man schnell bei rechtsextremen Parteien und demokratiefeindlichen Gruppierungen, Netzwerken und fragwürdigen Medien, die die Themen von Frauenheldinnen e.V. aufgreifen.

Auch in diesem Fall wird deutlich: Die Skandalisierungskampagne hatte ein klares Ziel – und sie hatte konkrete Folgen. Geschadet hat sie vor allem einer Frau in Führungsposition, die sich seit Jahren verantwortungsvoll für marginalisierte Gruppen einsetzt.

Dass solche Entwicklungen in selbsternannten feministischen Kreisen öffentlich gefeiert werden, während der entstandene Schaden ignoriert wird, ist Ausdruck einer politischen und persönlichen Geisteshaltung, der wir entschieden entgegentreten und die an Zynismus kaum zu überbieten ist. Besonders perfide ist darüber hinaus die verfälschte Darstellung rechtlicher Unsicherheiten.

Instrumentalisierung rechtlicher Unsicherheit

Der verbreitete Videoausschnitt beschreibt insbesondere die Benachteiligung der Patient*innen und das ethische Dilemma der Behandler*innen: die medizinischen Leitlinien bejahen ausdrücklich das Recht non-binärer trans* Menschen auf geschlechtsangleichende Maßnahmen. Dem steht die Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen [1] gegenüber, die 2021 willkürlich non-binäre trans* Menschen von geschlechtsangleichenden Maßnahmen ausschloss.

Hinzu kommt, dass das Urteil des Bundessozialgerichts [2] zu diesem Thema aus dem Jahr 2023 häufig verkürzt dargestellt wird: Das Gericht hat damals eben gerade nicht entschieden, dass geschlechtsangleichende Maßnahmen für non-binäre Personen unzulässig sind. Vielmehr wurde festgestellt, dass es an klaren Regelungen fehlt, dem grundrechtlichen Schutz der Geschlechtsidentität nachzukommen; der Gemeinsame Bundesausschuss müsse diese schaffen.

Seit über zwei Jahren bleibt diese notwendige Regelung aus. Die Konsequenzen tragen die Betroffenen: Non-binäre Menschen werden im Stich gelassen. Der fehlende Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen kann zu einer erheblichen Verschärfung der bereits bestehenden Geschlechtsdysphorie und den damit verbundenen massiven psychischen Belastungen bis hin zu Suizidalität führen.

Versorgungslücke und Verantwortung in der Praxis

Gleichzeitig werden auch psychotherapeutische Behandler*innen allein gelassen. Sie begleiten Menschen mit Geschlechtsdysphorie und einhergehend erheblichem Leidensdruck und müssen medizinisch verantwortliche Entscheidungen treffen – auf Grundlage zweier wissenschaftlicher AWMF-Leitlinien [3, 4], die geschlechtsangleichende Maßnahmen für non-binäre Personen ausdrücklich vorsehen.

Selbst die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit weiteren medizinischen Fachgesellschaften bereits im Jahr 2021 die Begutachtungsleitlinie des medizinischen Dienstes der Krankenkassen scharf kritisiert [5], da diese non-binäre Personen nicht beachte. Dieser Ausschluss sei „diskriminierend und menschenrechtsverletzend“. Dieses Vorgehen gemäß der Begutachtungsanleitung sei, so wörtlich „weder mit dem aktuellen Fachwissen noch mit berufsethischen Grundsätzen vereinbar“.

QueerNet Rheinland-Pfalz fordert die Bundespsychotherapeutenkammer auf, sich hinter ihre ehemalige Vize-Präsidentin zu stellen und sich auch in Zukunft für die medizinische Versorgung non-binärer Menschen im Bundesgesundheitsausschuss einzusetzen.

Wir fordern außerdem den medizinischen Dienst der Krankenkassen auf, die Begutachtungsanleitung zu ändern und den Ausschluss von non-binären Menschen schnellstmöglich zu korrigieren.

Ein strukturelles Problem in der Justiz

Dass Sabine Maur in dieser komplexen Gemengelage dem Vorwurf ausgesetzt ist, Hinweise zur Umgehung eines Ablehnungsbescheids der Kostenübernahme gegeben zu haben und damit aus unserer Sicht undifferenzierten Bewertungen ausgesetzt wird, weist auf ein strukturelles Defizit hin: mangelnde queere Bildung und Sensibilität innerhalb der Justiz.

Seit Jahren werden neben trans* Menschen auch engagierte Fachpersonen und Funktionsträger*innen, die sich für trans* Menschen einsetzen, gezielt angegangen – auch aus rechten und rechtsextremen Kreisen. Die bisherigen juristischen Reaktionen bleiben zu oft unzureichend und erfassen die demokratiefeindliche Tragweite dieser Entwicklungen nicht.

QueerNet Rheinland-Pfalz fordert deshalb schon seit Jahren verpflichtende Ausbildungsmodule in der Justizausbildung und im -Studium, die die Lebensrealitäten queerer Menschen erfasst. Nur so kann die strukturelle Diskriminierung von LSBTIQ* Personen wirksam bekämpft werden.

Unsere Haltung

Wir stehen solidarisch an der Seite aller, die sich für die Rechte, die Würde und einer leitliniengerechten medizinischen Versorgung von trans* und non-binären Menschen einsetzen. Diffamierung, Desinformation und gezielte Angriffe dürfen keinen Erfolg haben – und werden von uns nicht unwidersprochen bleiben.

Der Rücktritt von Sabine Maur ist ein herber Verlust für den gesamten Berufsstand der Psychotherapeut*innen. Es wird eine prägende, feministische, warmherzige Stimme fehlen.

 

[1] https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf

[2] https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/2023_10_19_B_01_KR_16_22_R.html

[3] https://register.awmf.org/assets/guidelines/028-014l_S2k_Geschlechtsinkongruenz-Geschlechtsdysphorie-Kinder-Jugendliche_2025-06.pdf

[4] https://register.awmf.org/assets/guidelines/138-001k_S3_Geschlechtsdysphorie-Diagnostik-Beratung-Behandlung_2020-03-abgelaufen.pdf

[5] https://www.bundesverband-trans.de/wp-content/uploads/2021/04/Stellungnahme-zur-MDS-Begutachtungsanleitung-Final-14042021.pdf

 

Foto: privat

 

 

 

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