Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, wie es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt, galt Jahrzehnte nicht für trans*, inter* und non-binäre (TIN*) Personen! Um eine rechtliche Anerkennung für die eigene Geschlechtsidentität zu bekommen, mussten trans* Menschen das Transsexuellengesetz durchlaufen.

Große Teile dieses Gesetzes wurden seit Inkrafttreten im Jahr 1981 in vielen Einzelentscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht über die Jahre schon für verfassungswidrig erklärt und trotzdem dauerte es bis zum 12.4.2024, dass trans*, inter* und non-binäre Personen endlich selbstbestimmt über ihre Geschlechtsidentität entscheiden können und sich nicht mehr zwei Zwangsgutachten und einem kostspieligen Gerichtsverfahren unterziehen müssen.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist insofern ein Meilenstein, da es auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit gibt, die von ihnen als richtig erlebte geschlechtliche Identität auch so anerkannt zu bekommen, dass sie sich in allen Dokumenten widerspiegelt.

Der Abstimmung ist ein jahrelang geführter „Diskussionsprozess“ vorangegangen, der von rechtsnationalistischen Kreisen der AfD, von Teilen der CDU, aber auch von exkludierenden „Feministinnen“ mit bisher nicht gekannter Abwertung und Hass geführt wurde. „Die Aberkennung von Frauenrechten für trans* Frauen halte ich für keineswegs feministisch“, erklärt Diana Gläßer, Sprecherin von QueerNet. Der Hass und die Falschinformationen, um Ängste zu schüren, hat die Situation von TIN* Personen in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich verschlechtert.

„Mit Beschluss eines Gesetzes ist noch lange keine gesellschaftliche Akzeptanz erreicht. Insbesondere hat dieses Gesetz die Erwartungen nicht ganz erfüllt“, mahnt Joachim Schulte, Sprecher von QueerNet. „Es ist dem jahrzehntelangen Kampf der Organisationen der Selbstvertretung von queeren Menschen auf Landes- und Bundesebene zu verdanken, dass die Verbreitung von Unwahrheiten und Hass keinen Erfolg gehabt haben“, erklärt der Vorstand von QueerNet.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist auch mit seinen Mängeln aus unserer Sicht ein wichtiger Erfolg für alle Menschen in der Bundesrepublik. Es gilt jetzt auch die nötigen unterstützenden Gesetzesmaßnahmen im Sozial-/ Gesundheitsministerium auf Bundesebene auf den Weg zu bringen.

Auch das Land Rheinland-Pfalz muss endlich die vorbereitete Handreichung für Bildungseinrichtungen veröffentlichen, um den Schulen die nötige Unterstützung im Umgang mit Geschlechtervielfalt zur Verfügung zu stellen.

Diana Gläßer, Sprecherin QueerNet RLP

Joachim Schulte, Sprecher QueerNet RLP

 

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Ein Kommentar

  1. Ich bin über jeden Schritt dankbar, der einen Schritt weiter geht. Wir wissen dass es noch viel Geduld braucht um dahin zu kommen wo wir das Gesetz hin haben wollen. Wir müssen auch aufhören uns gegenseitig anzuklagen, nur gemeinsam sind wir stark, das wissen wir doch von vielen Anderen Tatsachen.
    Also gemeinsam zusammen arbeiten, nicht gegeneinander,
    sonst bekommen wir keine Akzeptanz in der Gesellschaft.

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