Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute mit den Stimmen der Ampelkoalition das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt verabschiedet.
Dem Gesetz liegt eine europarechtliche Verpflichtung zur Regelung des Schutzes vor Diskriminierung auf Landesebene zugrunde. Das Gesetz schützt Bürger*innen vor staatlichem diskriminierendem Handeln. Das Gesetz schützt vor Diskriminierung, wenn sie von Landesbehörden in Rheinland-Pfalz ausgeht. Es schützt Mitarbeiter*innen von Landesbehörden, wenn sie von der Behörde diskriminiert werden. Das Gesetz gilt z.B. für alle Lehrer*innen, Polizist*innen, Mitarbeitende der Justiz und weiterer Landesbehörden.
Das Gesetz verankert die Landesantidiskriminierungsstelle gesetzlich und verhindert damit, dass sie politischen Entscheidungsprozessen zum Opfer fallen kann. Es räumt Antidiskriminierungsverbänden, die landesweit agieren und intersektional aufgestellt sind, das Recht zum Prozessbeistand ein und regelt die Entschädigung im Fall von Diskriminierung.
Rheinland-Pfalz ist das erste Flächenland der Bundesrepublik Deutschland, das ein solches Gesetz verabschiedet hat.
Wir freuen uns sehr, dass unsere engagierte Arbeit mit dazu beigetragen hat, dass der Diskriminierungsschutz in Rheinland-Pfalz verbessert wurde.
Diana Gläßer, Joachim Schulte
Sprecherin und Sprecher von QueerNet RLP
Foto: Landtag Rheinland-Pfalz, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=129558372
