Die bundesweit erste Studie zum Thema brachte es ans Licht: Viele Mütter lebten bis weit in die 1990er Jahre hinein in Angst, Abhängigkeit und Sorge um den Verlust des Sorgerechts ihrer Kinder und den Unterhalt, wenn sie sich von ihrem Ehemann scheiden ließen, um in einer Liebesbeziehung mit einer Frau zu leben. Die am 14.01.2021 veröffentlichte Studie, die vom Land Rheinland-Pfalz gefördert wurde, „hat großes Unrecht sichtbar macht, das bisher nicht bekannt war“, so das Ministerium für Frauen, Familie, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz. Ministerin Anne Spiegel entschuldigte sich bei den betroffenen Frauen, bei ihren Kindern und Familien.
Der Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin, Prof. Dr. Andreas Wirsching, betonte, diese Studie betrete Neuland: „Erstmals werden nun ausschließlich die Lebenssituationen lesbischer Frauen in den Fokus genommen und nach spezifischen juristischen, aber eben nicht strafrechtlichen Diskriminierungen in der Bundesrepublik gefragt.“ Das Institut für Zeitgeschichte hatte zusammen mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld die Projektleitung inne, ausgeführt wurde die Forschung von der Historikerin Dr. Kirsten Plötz.
Der aktuelle Bundestag lehnte es am 19.05.2021 ab, eine interdisziplinär angelegte bundesweite Studie „Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern“ in Auftrag zu geben. Gegen den Antrag für eine solche Studie stimmten die Abgeordneten der CDU/CSU, SPD und AfD. Für die Studie stimmten Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke.
Im Antrag heißt es: „Eine bundesweite Aufarbeitung und genaue Zahlen, wie viele Frauen von einem Sorgerechtsentzug betroffen oder bedroht waren, sowie zur Lage der lesbischen und bisexuellen Mütter in der DDR fehlen bisher völlig. Dieses Kapitel der deutschen Geschichte und das damit verbundene Unrecht müssen aufgearbeitet werden.“
Hoffentlich sieht dies der kommende Bundestag genauso.