Ein Blick auf die fortwährende Diskriminierung und die Notwendigkeit für umfassenden Schutz

Am 27. Januar jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Sowjetarmee zum 80. Mal. Die Welt hält an diesem Tag inne, um der Opfer der NS-Massenmorde zu gedenken, insbesondere der Shoah.

Doch mit der Kapitulation Deutschlands endete für viele von den Nationalsozialisten Verfolgte nicht ihre Unterdrückung: Der berüchtigte § 175 StGB, der die Liebe unter erwachsenen Männern bis weit in die Nachkriegszeit kriminalisierte, ist nur ein Beispiel. Ebenso wurden lesbische Mütter noch bis in die 1990er Jahre durch diskriminierende Gesetzgebung um das Sorgerecht ihrer Kinder gebracht. Trans* und inter* Personen stehen bis heute vor rechtlichen Hürden und einer diskriminierenden gesellschaftlichen Realität.

In der Gegenwart offenbart sich Hasskriminalität verstärkt in sozialen Medien und im öffentlichen Raum, während politische Programme Leben und Würde marginalisierter Gruppen gefährden, wie die im Wahlprogramm von CSD/CSU geforderte Abschaffung des SBGG (Selbstbestimmungsgesetz) verdeutlicht.

Dem gegenüber steht die dringende Forderung nach einem umfassenden rechtlichen Schutz aller Lebensweisen. Dies verlangt eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das „Merkmal“ der sexuellen / geschlechtlichen Identität sowie eine Reform des Abstammungsrechtes, das endlich lesbischen Müttern die gleichen Rechte zuerkennt wie heterosexuellen Eltern. Ebenso muss der Bundesaktionsplan „Queer leben“ vollständig umgesetzt werden, inklusive der Berufung einer queerbeauftragten Person.

Anlässlich der Erinnerung an die Befreiung des Vernichtungslagers Ausschwitz vor 80 Jahren fordern wir, dass es keinen „Schlussstrich“ in der Gedenk- und Erinnerungskultur in Rheinland-Pfalz gibt. Die fortbestehende Zeitzeug*innenschaft dokumentiert die Kontinuität der Verfolgung. Es braucht dringend die strukturelle Einbindung von Verfolgtenorganisationen in die Gedenk- und Erinnerungsarbeit, etwa durch einen Beirat bei der Landeszentrale für politische Bildung.

Alle sind in der Verantwortung, die Zeichen des (erneuten) Rechtsextremismus zu erkennen und sicherzustellen, dass fortdauernde Diskriminierungen, Hass und Gewalt entschlossen zurückgewiesen werden.

 

Veranstaltungshinweis: In Mainz lädt das Queere Forum Mainz am 27.01. um 18:00 Uhr zu einer Gedenkversanstaltung auf den Ernst-Ludwig-Platz ein. Hier gedenkt die Mainzer LSBTIQ-Community der queeren Opfer von Gewalt und Verfolgung in der NS-Zeit und darüber hinaus.

 

Foto: Artikel 1, Satz 1, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am Landgericht in Frankfurt am Main, CC BY-SA 3.0

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